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Delegationsbeschluss zur Umsetzung des Wohnungsbauturbos (§ 246e BauGB)

📅 04.04.2026 🏷 Status: ✓ Angenommen ✍ FDP-Fraktion Wettenberg
Damit Wettenberg die verkürzten Fristen aus dem neuen Bundesgesetz „Wohnungsbauturbo" einhalten kann, wird der Gemeindevorstand ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu versagen — wenn die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu spät käme. Klare Leitplanken: keine Zustimmung bei Außenbereich-Vorhaben („100m-Grenze"), bei Vorhaben ohne bestehendes Baurecht oder bei „hinterliegenden Gartenflächen". Berichtspflicht mindestens vierteljährlich.

Mit dem neuen § 246e BauGB will der Bund den Wohnungsbau beschleunigen. Für Kommunen bedeutet das aber auch: Wenn Fristen versäumt werden, kann ein Vorhaben als genehmigt gelten — ohne aktive Entscheidung der Gemeinde.

Damit Wettenberg handlungsfähig bleibt, soll der Gemeindevorstand in Eilfällen entscheiden können. Gleichzeitig setzt die Gemeindevertretung klare Leitplanken.

Das Einvernehmen soll insbesondere versagt werden, wenn Vorhaben im Außenbereich liegen, bislang kein Baurecht besteht, keine Baufenster vorhanden sind oder durch zusammengelegte hinterliegende Gartenflächen neue Bauflächen entstehen sollen. Auch exponierte Lagen, etwa sogenannte „Außenbereiche im Innenbereich“, sollen besonders kritisch behandelt werden.

Wichtig ist: Die Fraktionen werden vor Entscheidungen informiert, außerdem gibt es eine regelmäßige Berichtspflicht.

Der Wohnungsbauturbo ist Bundesrecht. Wettenberg kann ihn nicht abschaffen. Aber wir können dafür sorgen, dass die Gemeinde trotz kurzer Fristen steuerungsfähig bleibt. Genau darum geht es: pragmatische Organisation statt Kontrollverlust.

// ANTRAGSTELLER

FDP-Fraktion Gemeindevertretung Wettenberg

Fraktionsvorsitzender: Leonhard Neiberger · Anträge werden in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung beraten.

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