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Namentliche Nennung der Fragesteller bei Anfragen gemäß § 50 Abs. 2 HGO

📅 02.10.2025 🏷 Status: → Verwiesen (HFA) ✍ FDP-Fraktion Wettenberg
Bei Anfragen nach § 50 HGO soll der Fragesteller im Protokoll namentlich benannt werden — für mehr Transparenz und Zuordnung politischer Positionen.
// ANTRAGSTELLER

FDP-Fraktion Gemeindevertretung Wettenberg

Fraktionsvorsitzender: Leonhard Neiberger · Anträge werden in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung beraten.

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