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// ❓ ANFRAGE GEMÄSS § 50 HGO · SCHRIFTLICH

Wahllokale, Einzugsgebiete und Planungen für die Kommunalwahl 2026

📅 06.12.2025 ✓ Schriftlich beantwortet ✍ Sascha Greiner

📍 Behandelt in: GV 11.12.2025

Anfrage gemäß HGO zur Organisation der Wahllokale in Wettenberg für die Kommunalwahl 15.03.2026. Fragen zu Einzugsgebieten je Ortsteil, Kriterien der Abgrenzung, Altersstruktur der Wählerschaft, Wahllokal-Zusammenlegungen und Bürgerrückmeldungen.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Hinblick auf die kommende Kommunalwahl 2026 bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen zur Organisation der Wahllokale in der Gemeinde Wettenberg:

  • Wie ist die geplante Aufteilung der Einzugsgebiete auf die Wahllokale in der Gemeinde Wettenberg zur Kommunalwahl 2026 vorgesehen?
    • Bitte um Darstellung je Ortsteil und Wahllokal.
  • Welche Kriterien legt die Gemeinde bei der Abgrenzung der Einzugsgebiete und Zuteilung zu Wahllokalen zugrunde? (z. B. Einwohnerzahl, Entfernung, Barrierefreiheit, infrastrukturelle Erreichbarkeit)
  • Wie stellt sich die Altersstruktur der Wählerinnen und Wähler dar, aufgeschlüsselt nach Wahllokalen oder Ortsteilen (soweit datenschutzrechtlich möglich)?
  • Wurden Wahllokale in der Vergangenheit zusammengelegt?
    • Falls ja, aus welchen Gründen erfolgte diese Zusammenlegung (z. B. logistische, personelle, räumliche oder finanzielle Aspekte)?
  • Gab es Bürgerbeschwerden oder Rückmeldungen im Zusammenhang mit der bisherigen Zuteilung zu Wahllokalen?

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Greiner
Mitglied der Gemeindevertretung Wettenberg

// ANFRAGE GEMÄSS § 50 (2) HGO

Sascha Greiner

Mitglied der Gemeindevertretung Wettenberg · FDP-Fraktion · Anfragen werden in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich beantwortet.

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